Promotion
Die Naturwissenschaftliche Fakultät der FAU Erlangen-Nürnberg verleiht den akademischen Grad eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.). Im Department Biologie werden Promotionsthemen von den zur Promotion berechtigten Dozenten (hauptamtliche/r Professorin oder Professor oder sonstige/r Hochschullehrerin oder Hochschullehrer) angeboten. Meistens sind die Projekte mit einer Stelle als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in verknüpft, manche Vorhaben werden auch innerhalb von strukturierten Promotionsprogrammen, wie Graduiertenkollegs, vergeben. In der Regel handelt es sich hierbei um praxisorientierte Forschungsvorhaben, die zwischen drei und fünf Jahre dauern und in der Promotionsprüfung münden. Die Promotionsleistungen setzten sich aus der Dissertation und einer mündlichen Prüfung zusammen, d.h. die Ergebnisse aus der selbständigen Forschungsarbeit werden in der Dissertationsschrift dargelegt und durch Gutachter bewertet. Ist die Dissertation angenommen, wird das Verfahren durch eine mündliche Prüfung abgeschlossen.
Allen Promovierenden am Department Biologie steht das interdisziplinäre, strukturierte Ausbildungsprogramm der Graduiertenschule für Lebenswissenschaften an der FAU, Life@FAU, offen. Informationen zur Anmeldung und Teilnahme finden Sie auf der Website von Life@FAU.
Bei allen verfahrenstechnischen Fragen zur Zulassung bzw. zur Einleitung des Promotionsverfahrens wenden Sie sich an:
Für die Zulassung des Verfahrens:
Silke Brownlie
Pr-STAB (S) - Präsidialstab
S-FORSCHENDE - Forschung und wissenschaftliche Karriere
- Telefon: +49 9131 85-24163
- E-Mail: promotion-zulassung@fau.de
Für die Abwicklung des Promotionsverfahrens:
Irene Deger
Pr-STAB (S) - Präsidialstab
S-FORSCHENDE - Forschung und wissenschaftliche Karriere
- Telefon: +49 9131 85-26003
- E-Mail: promotion-nat@fau.de
Die Genehmigung des Verfahrens obliegt dem Promotionsausschuss.
Im offiziellen Promotionsleitfaden der FAU finden Sie eine Auflistung von wichtigen Punkten zur Durchführung der Promotion an der Naturwissenschaftlichen Fakultät. Diese Beschreibung enthält nur die wichtigsten Stichpunkte zum Ablauf eines typischen Verfahrens. Der vollständige Ablauf und Sonderfälle des Verfahrens sind daher unbedingt der Promotionsordnung der Naturwissenschaftlichen Fakultät sowie der Rahmenpromotionsordnung der FAU zu entnehmen! Sie finden die aktuellen Dokumente auf den Seiten der Naturwissenschaftlichen Fakultät.
Seit dem 21. Januar 2013 ist die Rahmenpromotionsordnung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg in Kraft, die auch für Promotionen in den Naturwissenschaften und Mathematik gültig ist. Unten stehend finden Sie die aktuellen Fassungen in deutscher und englischer Sprache auf der Webseite der FAU.
- Diplom- oder Masterabschluss in einem naturwissenschaftlichen Fach
- Zweiter Prüfungsabschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
- Erste Staatsprüfung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker
- Erste Staatprüfung für das Lehramt an Gymnasien in einem naturwissenschaftlichen Fach
- Masterabschluss in einem naturwissenschaftlichen Fach eines Fachhochschulstudiengangs
- Diplom- oder Masterabschluss in dem Studiengang Molekulare Medizin der FAU Erlangen-Nürnberg
- Ausnahmefälle sind der Promotionsordnung zu entnehmen
Schritt 1: Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen
Innerhalb der ersten Wochen nach Antritt der Promotionsstelle muss der Promovierende unbedingt durch das Prüfungsamt überprüfen lassen, ob die Zulassungsvoraussetzungen für das Promotionsvorhaben an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der FAU erfüllt sind und sich registrieren. Die Registrierung zur Promotion erfolgt unter www.docdaten.uni-erlangen.de.
Nach der Registrierung muss unbedingt der „Antrag auf Zulassung zur Promotion“ gedruckt und mit den darin geforderten Unterlagen und Unterschriften (inklusive Betreuungszusage) an das Promotionsbüro der Naturwissenschaftlichen Fakultät geschickt werden. Dies muss innerhalb von drei Monaten nach Registrierung in DocDaten erfolgen. Erst nach Prüfung dieser Unterlagen erfolgt die Zulassung zur Promotion durch den Promotionsausschuss. Sollten die Voraussetzungen nach der Promotionsordnung nicht erfüllt sein, kann man unter bestimmten Voraussetzungen eine Promotionsvorprüfung absolvieren (vergleiche Promotionsordnung), um eine Zulassung zu erhalten.
Schritt 2: Gesuch um Zulassung zur Promotion
Nach Abschluss der Forschungsarbeiten und nach Anfertigen der Dissertationsschrift wird die eigentliche Zulassung zur Promotion beantragt. Dies geschieht durch ein Formblatt („Gesuch um Zulassung zur Promotion“) im Promotionsbüro des Prüfungsamts. Diesem Gesuch sind eine Vielzahl weiterer Unterlagen hinzufügen, die alle in der Promotionsordnung aufgelistet sind.
Die Promotionskommission entscheidet i.d.R. innerhalb eines Monats über das Promotionsgesuch und teilt das Ergebnis schriftlich mit.
Schritt 3: Dissertation
Die schriftliche Beurteilung der Dissertation erfolgt in der Regel durch zwei Gutachter, die von der Promotionskommission bestellt werden:
- Erstgutachter ist in der Regel der Betreuer der Arbeit
- mindestens ein Gutachter muss Professor oder Professorin sein
- mindestens ein Gutachter muss Mitglied der Naturwissenschaftlichen Fakultät der FAU Erlangen-Nürnberg sein
Bei der Gutachterwahl sollten zusätzlich die in den Ausführungsbestimmungen des Departments Biologie näher erläuterten Regeln berücksichtigt werden. In der Regel sollte das Gutachten innerhalb von 4 Wochen geschrieben sein. Der weitere Ablauf des Verfahrens, wie z. B. das Umlaufverfahren im Department Biologie, ist in der Promotionsordnung beschrieben und sollte unbedingt bei der zeitlichen Koordinierung des Verfahrens eingeplant werden!
Bei Annahme der Dissertation setzt die Promotionskommission die Note unter Berücksichtigung der Gutachten fest.
Schritt 4: Mündliche Prüfung
Der zweite Teil der Promotionsleistung ist die mündliche Prüfung. Es ist eine etwa eineinhalbstündige Prüfung abzulegen. Der Vorsitzende der Promotionskommission lädt dazu mindestens 8 Tage vorher öffentlich ein.
Das Prüfungskollegium besteht aus folgenden Mitgliedern:
- dem Vorsitzendem, d.h. einem Professor/ einer Professorin der Naturwissenschaftlichen Fakultät der FAU Erlangen
- einem der beiden Gutachter
- einem prüfungsberechtigtem Mitglied der Naturwissenschaftlichen Fakultät
Sonderregelungen bei der Wahl der Prüfer, die z. B. bei Molekular-Medizinern gelten, sind der Prüfungsordnung und den Ausführungsbestimmungen des Departments Biologie zu entnehmen. Wichtig: Die bzw. der Vorsitzende darf im selben Verfahren nicht zugleich Gutachter sein.
Die mündliche Prüfung umfasst zwei Teile:
- einen öffentlichen Vortrag (30 min) mit Diskussion (15 min)
- ein in der Regel nicht-öffentliches Rigorosum (45 min).
Im Vortrag müssen die Ergebnisse der Forschungsarbeit (Dissertation) dargelegt und diskutiert werden. Im Rigorosum soll der Kandidat/die Kandidatin zeigen, dass er/sie das Arbeitsgebiet und andere verwandte Gebiete der Dissertation angemessen beherrscht sowie moderne Entwicklungen des Faches kennt.
Muss man während des Promotionsvorhabens immatrikuliert sein?
Die Immatrikulation ist für eine naturwissenschaftliche Promotion an FAU Erlangen-Nürnberg nicht verpflichtend, aber möglich. Ausländischen Promovierenden aus nicht EU-Staaten wird die Einschreibung als Promotionsstudent jedoch empfohlen, da dies z. B. Fragen des Aufenthaltsrechts erleichtert. Die Einschreibung als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent ist laut Bayerischem Hochschulgesetz für bis zu drei Jahre möglich. Die Promotion kann auch nach Ablauf dieses Zeitraums abgeschlossen werden.
Vorteile der Immatrikulation:
- FAU-Card (Mensa, Kopieren an der FAU, Ausweis für die Universitätsbibliothek, Infomation hier)
- Ermäßigung bei öffentlichen Nahverkehr in der Region Erlangen-Nürnberg (Infomation hier).
An wen kann ich mich bei allgemeinen Fragen zur Gutachter- bzw. Prüferwahl oder speziellen Fragen wenden?
Hier können Sie sich an die oder den Vorsitzenden der Promotionskommission oder den Vertreter der Biologie in der Kommission wenden. Die jeweiligen Personen finden Sie im UnivIS
(Einrichtungen >> Naturwissenschaftliche Fakultät (Nat) >> Organe und Gremien der Naturwissenschaftlichen Fakultät >>) oder auf den Web-Seiten der Naturwissenschaftlichen Fakultät unter folgendem Link: https://www.nat.fau.de/fakultaet/gremien/gremien/
Wie viele verschiedene Personen benötige ich minimal als Gutachter/Prüfer für die Promotion?
Sie benötigen minimal vier und maximal fünf Personen, dabei kann nur ein Gutachter der Dissertation auch als Prüfer fungieren.
Gibt es neben den hauptamtlichen Professoren/innen noch andere prüfungsberechtigte Personen im Promotionsverfahren?
Ja, Privatdozenten, W1-Professoren und apl. Professoren der FAU sind ebenfalls prüfungsberechtigt.
Kann ich Sätze, Abschnitte oder Abbildungen aus eigenen Publikationen die im Rahmen meiner Promotionsarbeit entstanden sind unverändert in die Dissertationsschrift übernehmen?
Selbstzitate sind generell möglich und stellen kein Problem dar, wenn diese und die Quelle in Ihrer Dissertation eindeutig angegeben wird/werden. Bei kurzen zitierten Abschnitten sollten Sie daher das Zitat mit entsprechender Quellenangabe in „…“ setzen. Bei längeren Zitaten wäre ein anderer Weg, in den jeweiligen Kapiteln der Dissertation mehrfach und direkt drauf hinzuweisen, dass Teile aus diesem Kapitel bereits publiziert und daher teilweise direkt aus der Publikation übernommen wurden. Der Lesende muss zweifelsfrei nachvollziehen können, woher die verschiedenen Teile der Dissertation stammen. Besonders wichtig ist, dass die eigene Leistung von der der anderen (z.B. der Mit-Autoren) klar abgetrennt wird. Bei unveränderten Abbildungen aus eigenen Publikationen müssen Sie nicht nur die Quelle angeben, sondern auch die Erlaubnis des Verlags hierfür einholen, da Sie bei der Veröffentlichung das Copyright an den Verlag abgeben.
Wie kann ich mich krankenversichern?
Beachten Sie bitte, dass immatrikulierte Promovierende keine Studierenden im Sinne des §5 Abs. 1 Nr. 9 des SGB V sind, da die Promotion nicht mehr zur wissenschaftlichen Ausbildung gehört, sondern eine freie wissenschaftliche Tätigkeit darstellt. Dies bedeutet vor allem, dass Promovierende auch als Immatrikulierte bei der Krankenversicherung keinen Studentenstatus haben und dementsprechend höhere Tarife gelten können.
Wer ist maßgeblich für die Entscheidung eine kumulative Arbeit einzureichen und wie viele Publikationen benötige ich für eine kumulative Dissertation?
Hierfür ist die Zustimmung des Betreuenden der Dissertation absolut notwendig. Wie viele Publikationen benötigt werden ist in den Ausführungsbestimmungen des Departments Biologie geregelt. Wenden Sie sich hier im Zweifelsfall an das Mitglied des Departments Biologie im Promotionsausschuss der Naturwissenschaftlichen Fakultät. Das Department sieht kumulative Dissertationen nicht als Regelfall an.
Wie verhält es sich mit Publikationen in Mit-Autorenschaft, die aber nichts mit dem Thema der Dissertation gemeinsam haben? Kann ich diese auch für eine kumulative Arbeit verwenden?
Diese Publikationen stehen primär mit der Dissertation nicht in Verbindung. Daher sind sie natürlich auch nicht Teil der Prüfungsleistung und somit für eine kumulative Promotion irrelevant.
In der Promotionsordnung steht „Für Publikationen in Mit-Autorenschaft ist eindeutig nachvollziehbar darzulegen, welche Teile der Publikation von der Kandidatin bzw. dem Kandidaten stammen.“ Gilt dies auch, wenn ich Erstautor/in bin?
Es muss bei der Begutachtung Ihrer Arbeit klar erkannt werden, was Ihr Anteil an der Publikation war, da nur dieser Anteil in die Bewertung der Gesamtarbeit eingehen darf. Dies ist unabhängig davon, ob Sie Erst- oder Co-Autor sind. Es muss in der Dissertation also nachvollziehbar und ausführlich beschreiben werden, welche Teile der Publikationen wirklich von Ihnen sind und welche Teile von anderen Autoren beigetragen wurden. Die in manchen Zeitschriften verlangte „Author Contribution“ erfüllt dies nur, wenn tatsächlich auf alle Autoren und deren Beitrag einzeln und detailliert eingegangen wird. Nur dann ist eine separate Beschreibung nicht notwendig. In den meisten Zeitschriften werden jedoch die Autoren zusammengefasst („A, B, and C conducted the experiments“). Dies reicht nicht aus. Wenn Sie keine kumulative Arbeit schreiben, müssen Sie in der Arbeit an geeigneter Stelle lediglich erwähnen, dass Teile der vorliegenden Dissertation bereits publiziert wurden.
In der Promotionsordnung steht „Die Urheberschaft an den einzelnen Teilen ist von der Kandidatin bzw. dem Kandidaten sowie von den Mitautorinnen und/oder Mitautoren schriftlich zu bestätigen.“ In welcher Form geschieht dies?
Für Publikationen, die in die kumulative Dissertation eingehen, benötigen Sie von allen Ko-Autoren eine schriftliche Bestätigung, welchen Anteil Sie an der Publikation hatten und das die Mitautoren damit einverstanden sind, dass die Publikation Teil einer kumulativen Dissertation wird. Dies kann formlos geschehen. Eine E-Mail reicht hierfür jedoch nicht. Diese Unterlagen müssen bei der Abgabe der kumulativen Dissertation im Promotionsbüro mit abgegeben werden.
Wie sieht es mit dem Copyright der in der kumulativen Arbeit verwendeten Publikationen aus?
Es liegt in Ihrer Verantwortung sicher zu stellen, dass Sie die Veröffentlichung in der Dissertation auch abdrucken dürfen. Sie benötigen daher vom Verlag in der Regel eine Lizenz, die es Ihnen erlaubt, die Publikation in der kumulativen Dissertation abzudrucken. Wie Sie diese erhalten, hängt vom jeweiligen Verlag ab. Bei Zweifelsfällen sollten Sie Kontakt mit der Dissertationsstelle der UB (http://www.ub.uni-erlangen.de/unser-service/dissertationenstelle/) aufnehmen.